Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.06.1985

Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1985 - 2 StR 804/84   

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https://dejure.org/1985,2140
BGH, 29.05.1985 - 2 StR 804/84 (https://dejure.org/1985,2140)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1985 - 2 StR 804/84 (https://dejure.org/1985,2140)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1985 - 2 StR 804/84 (https://dejure.org/1985,2140)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweismittel - Tonträger - Augenscheinbeweis - Urkundenbeweis - Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 466
  • StV 1985, 488
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11

    Kommunale Wasserwerke Leipzig (KWL): Korruptionsvorwürfe müssen neu verhandelt

    Erst wenn dies von der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) geboten wird, sind sie von einem Sachverständigen zu übersetzen (Wickern in Löwe/Rosenberg, 26. Aufl., § 184 GVG Rn. 5; s. auch BGH, Urteil vom 29. Mai 1985 - 2 StR 804/84 = NStZ 1985, 466; BGH, Urteil vom 9. Juli 1991 - 1 StR 666/90; jeweils zur - erst - in der Hauptverhandlung erfolgten Übersetzung von Mitschnitten in ausländischer Sprache geführten Telefonaten).
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    Der Inhalt von überwachten Ferngesprächen kann auf zwei Wegen in die Hauptverhandlung eingeführt werden: Entweder macht das Gericht die aufgenommenen Tonbänder durch Abspielen zum Gegenstand des Augenscheinsbeweises, oder ihr Inhalt wird im Wege des Urkundenbeweises verwertet, indem das Gericht die Gesprächsniederschriften verliest; handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um fremdsprachige Äußerungen, müssen sie in die deutsche Sprache übersetzt werden (BGHSt 14, 339, 341; 27, 135, 136; BGH NStZ 1985, 466).
  • BGH, 13.10.2005 - 1 StR 386/05

    Schwere Vergewaltigung; Hinweispflicht (Änderung des anwendbaren Strafgesetzes;

    Dies ist jedoch durch die - von der Revision als "neutral" bewertete - Übersetzung durch die Dolmetscherin geschehen, die insoweit als Gutachterin tätig wurde (vgl. BGH NJW 1965, 643; BGH NStZ 1985, 466; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 249 Rdn. 32 jew. m. w. N.).
  • OLG Köln, 06.10.1998 - HEs 129/98
    Bei Gesprächen, von denen anzunehmen ist, daß sie (auch) in verschlüsselter Form geführt worden sind, darf nicht darauf verzichtet werden, sie im Wortlaut übersetzen zu lassen (BGH NStZ 85, 466).
  • BGH, 07.05.1991 - 1 StR 138/91

    Verlesung vorhandenener Inhaltsangaben als einzige Möglichkeit der Verwertung von

    Ob die Verlesung der vorliegenden Inhaltsangaben mit dieser Begründung abgelehnt werden konnte, bedarf keiner Entscheidung (zur Verwertung der Ergebnisse der Telefonüberwachung vgl. BGHSt 27, 135 [BGH 03.03.1977 - 2 StR 390/76]; BGH NStZ 1985, 466; BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1982 - 3 StR 419/82, vom 19. April 1981 - 3 StR 236/80 und vom 22. August 1978 - 1 StR 139/78; ferner Laufhütte in KK 2. Aufl. § 100 a Rdn. 16; Mayr in KK 2. Aufl. § 249 Rdn. 15; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 249 Rdn. 7 und § 100 a Rdn. 15); jedenfalls hätte das Landgericht entsprechend der ihm obliegenden Aufklärungspflicht sich nicht darauf beschränken dürfen, die einzige Möglichkeit der Verwertung der Tonbandaufzeichnungen über die Telefonate des Angeklagten in der Verlesung der vorhandenen Inhaltsangaben zu sehen.
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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.1985 - 2 StR 804/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,10282
BGH, 04.06.1985 - 2 StR 804/84 (https://dejure.org/1985,10282)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1985 - 2 StR 804/84 (https://dejure.org/1985,10282)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1985 - 2 StR 804/84 (https://dejure.org/1985,10282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafverfolgungsverbot durch unzulässiges Drängen eines polizeilichen Lockspitzels - Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht, wenn in der Hauptverhandlung abgespielte fremdsprachige Ferngespräche nicht wörtlich sondern nur sinngemäß übersetzt werden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1985, 488
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 804/84
    In Fällen der vorliegenden Art. in denen es sich um außerhalb des Prozeßverkehrs abgegebene fremdsprachige Äußerungen handelt, ist die Übertragung keine Dolmetschertätigkeit - jene hat nur die Übersetzung der zum Verfahren abgegebenen mündlichen oder schriftlichen Äußerungen zum Gegenstand - sondern Sachverständigentätigkeit (BGHSt 1, 4, 6) [BGH 28.11.1950 - 2 StR 50/50].
  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 804/84
    Die auf einem Tonträger aufgezeichneten Gespräche können als Beweismittel im Wege des Augenscheinbeweises (Abspielen) oder des Urkundenbeweises (schriftliche Wiedergabe) in die Hauptverhandlung eingeführt werden (BGHSt 27, 135 [BGH 03.03.1977 - 2 StR 390/76]).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 804/84
    Das gilt auch bei Zugrundelegung der Rechtsansicht, daß unzulässiges Drängen eines polizeilichen Lockspitzels ein Strafverfolgungsverbot begründe (vgl. hierzu den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. Juni 1985 - 2 StR 13/85).
  • BGH, 22.12.1964 - 1 StR 509/64

    Übersetzung eines Kassibers - Verhandlungsdolmetscher als Sachverständiger -

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 804/84
    Allerdings kann dafür der Dolmetscher eingesetzt werden, ohne daß er von jener Aufgabe abgelöst werden müßte (RGSt 45, 304 f; BGH NJW 1965, 643).
  • RG, 12.12.1911 - V 1187/11

    1. Darf ein nach § 187 G.V.G.'s zur Verhandlung zugezogener Dolmetscher zugleich

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 804/84
    Allerdings kann dafür der Dolmetscher eingesetzt werden, ohne daß er von jener Aufgabe abgelöst werden müßte (RGSt 45, 304 f; BGH NJW 1965, 643).
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